Diese Frage kann nicht generell, sondern nur anhand eines konkreten Einzelfalls beurteilt werden. Generell aber gilt: Bei Kleinkindern können die Voraussetzungen für die Pflegegeldstufen 5 bis 7 nur sehr schwer und daher in eher seltenen Ausnahmefällen erfüllt werden.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.