Mit 1. 1. 2024 trat erstmalig eine gesetzliche Regelung betreffend die Kompetenz von Diplomierten Gesundheits- und Krankenpfleger:innen zur Erstverordnung von Medizinprodukten in Kraft. Der vorliegende Beitrag stellt die berufsrechtlichen sowie die sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen dar.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

