Pflegegeld-Kinder - Überschreitung von Zeitwerten, erschwerende Funktionseinschränkung. Der in der Kinder-Einstufungsverordnung für eine bestimmte Altersgruppe festgelegte Mindestwert für die Einnahme von Mahlzeiten (1 Stunde pro Tag) ist nicht bloß bei Vorliegen einer "erschwerenden Funktionsstörung" (90 Minuten pro Tag) zu überschreiten, sondern unabhängig davon auch dann, wenn der tatsächliche Zeitwert den Mindestwert erheblich, das heißt um annähernd die Hälfte überschreitet.

