Das österreichische Pflegegeld mit einer Reihe von Gesetzesnovellen hat prinzipiell zu einer Verbesserung der finanziellen Absicherung der Langzeitpflege geführt. Nach dem verfassungsrechtlichen Grundsatz des § 1 Bundespflegegeldgesetz (BPGG) sollen mit einer Pauschalabgeltung die Pflegebedürftigen in die Lage versetzt werden, ein möglichst selbstbestimmtes und bedürfnisorientiertes Leben führen zu können. Mit zahlreichen Novellierungen des BPGG wurde für die Pflegebedürftigen viel erreicht. Dennoch besteht noch weiterer Handlungsbedarf für den materiellen Gesetzgeber und die Administration, um eine optimale Rechtsanwendung zu gewährleisten.

