Ja! In Hinkunft darf ein Immobilienkredit nämlich auch gewährt werden, wenn die vertragsgemäße Rückzahlung während der verbleibenden Lebenszeit wahrscheinlich ist und die bestellten Sicherheiten die Abdeckung der restlichen Kreditverbindlichkeit inklusive Verwertungskosten gewährleisten.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

