Eine Frage, die sich für viele in der mobilen Pflege stellt.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat entschieden:
Die Zeit, die ein:e Mitarbeiter:in am Morgen vom Wohnort zum ersten Kunden und zu Arbeitsende vom letzten Kunden nach Hause braucht, ist als Arbeitszeit zu werten.

