Aufgrund von neuen rechtlichen Rahmenbedingungen bieten immer mehr Arbeitgeber:innen ihren Beschäftigten die Privatnutzung eines firmeneigenen Fahrrads an. Die Einräumung des Privatnutzungsrechts ist dabei oftmals an eine Vereinbarung über eine Bezugsreduktion geknüpft.Welche Gestaltungsmöglichkeiten aufgrund der Novellierung der Sachbezugswerteverordnung bestehen und welche Vor- und Nachteile sich aus den unterschiedlichen Geschäftsmodellen für die Beschäftigten ergeben, wird in diesem Artikel beleuchtet.

