Werden im Rahmen der Leistungserbringung externe Personen und Institutionen involviert, kommen dafür unterschiedliche Rechtsgrundlagen in Betracht, die auch im Datenschutz zu berücksichtigen sind. Dienstgebern wird empfohlen, die wesentlichen Aspekte der Einbindung von Systempartnern verbindlich, etwa in Form von "Kommunikationsrichtlinien", vorzugeben.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

