Klage gegen früheren Sachwalter. OGH: Die Klagsführung gegen den früheren Sachwalter, der trotz des Bestehens von Anhaltspunkten für einen Anspruch des Betroffenen auf Waisenpension eine Prüfung und eine Antragstellung unterließ, ist pflegschaftsgerichtlich zu genehmigen.
2 Ob 126/22a

