In Teil 1 dieses Beitrags (ÖZPR-Heft 5/2022) (FN ) wurde deutlich, dass bei der Verwendung von Videokonferenzen im Erwachsenenschutz-, Heimaufenthalts- und Unterbringungsverfahren jedenfalls die Kriterien der umfassenden Barrierefreiheit anzulegen sind. Dazu wurden die rechtlichen Grundlagen vorgestellt. In diesem Teil werden die konkreten Probleme und möglichen Lösungsansätze in der gerichtlichen Praxis dargestellt und diskutiert.

