Mittlerweile werden in allen Einkommens- und Qualifikationsschichten Vereinbarungen zur pauschalen Abgeltung von Überstunden und diverser anderer Entgeltbestandteile abgeschlossen. Die Vereinbarung eines solchen All-in-Entgelts ist auch mit teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer:innen möglich. Bei diesen kann es jedoch verstärkt zu Benachteiligungen gegenüber vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer:innen kommen, ua beim Abschluss, bei der Vertragsausgestaltung und innerhalb der Entgeltbestandteile.

