Seit Jahren wird zunehmend unqualifiziertes Personal insbesondere bei der Durchführung von freiheitsbeschränkenden Maßnahmen nach HeimAufG und UbG eingesetzt. Vielfach wurde diesbezüglich oberstgerichtlich schon entschieden (vgl zuletzt OGH 15.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

