In der ÖZPR 2021/102, 172 (Heft 6/2021) wurde die These vertreten, dass es mit der medizinischen Rehabilitation - Rehabilitationsfähigkeit vorausgesetzt - bei den Pflegestufen 1 und 2 zu einer Verhinderung oder Verminderung der Pflegebedürftigkeit kommen könnte. Dieser Beitrag stellt der medizinischen Rehabilitation in der sozialen Krankenversicherung die Intention des Bundespflegegeldgesetzes mit einer teleologischen Interpretation gegenüber. Ferner werden die Berührungspunkte des Pflegegeldes mit der medizinischen Rehabilitation und die Systeme in Deutschland und der Schweiz erwähnt. Unter der Annahme, dass 10 % der Pflegegeldbezieher der Stufe 1 und 5 % der Pflegegeldbezieher Stufe 2 erfolgreich rehabilitiert werden können, ergäbe sich eine Ersparnis von rund 56 Millionen Euro für das Bundesbudget pro Jahr. (FN ) Damit könnte der Pflege-daheim-Bonus auf Euro 3.000,- pro Jahr verdoppelt werden.

