Am 18. 5. 2022 wurden im Nationalrat Änderungen des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes (SH-GG) und flankierend des Sozialhilfe-Statistikgesetzes beschlossen. Durch diese mittlerweile in BGBl I 2022/78 kundgemachte Novellierung sollten im SH-GG ein "paar Giftzähne gezogen" werden. (FN ) Dass es sich nur um einige wenige solcher "Giftzähne" gehandelt hat, wurde bald kritisiert. Bei näherer Betrachtung zeigt sich sogar, dass - um in diesem Bild zu bleiben - teilweise gar keine Extraktionen, ja nicht einmal umfassende Wurzelbehandlungen vorgenommen wurden.

