Sonderbetreuungszeit (§ 18b AVRAG)
Die nunmehrige Phase 6 sieht einen Rechtsanspruch oder ein Vereinbarungsmodell für bis zu drei Wochen vor. Die Kostenerstattung für den Arbeitgeber beträgt 100 %.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

