vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Der Erschwerniszuschlag ab dem vollendeten 15. Lebensjahr - die Anspruchsvoraussetzungen im Detail

Pflegegeld & SozialrechtAufsatzMartin GreifenederÖZPR 2021/65ÖZPR 2021, 110 - 113 Heft 4 v. 24.8.2021

Ziel des Erschwerniszuschlags ist es, insbesondere auch bei körperlich relativ rüstigen Personen, die an einer schweren geistigen und/oder psychischen Erkrankung leiden, eine dem tatsächlichen Unterstützungsbedarf adäquate Einstufung zu ermöglichen. Dieses Ziel wird aktuell nicht im erforderlichen Maße erreicht. Neben der zu geringen zeitlichen Dotierung dieses Zuschlags liegt die wesentliche Ursache in der - vom Gesetzgeber so nicht beabsichtigten - zu restriktiven Berücksichtigung dieses Zuschlags durch die (Begutachtungs-)Praxis. Die folgenden Ausführungen, insbesondere Beispiele, beziehen sich schwerpunktmäßig auf dementielle Erkrankungen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!