Unternehmenspachtvertrag über Pflegeheim. OGH: Verpflichtet sich die Pächterin eines Pflegeheims in einem Unternehmenspachtvertrag, bei Beendigung des Pachtverhältnisses ein lebendes und betriebsfähiges Pflegeheim zurückzustellen, berechtigen konkrete Vorbereitungshandlungen der Pächterin in die Richtung, nur das Gebäude ohne Betriebsbewilligung und Kontingentvertrag zurückzustellen, trotz eines für 18 Jahre abgegebenen Kündigungsverzichts zur sofortigen Auflösung des Pachtverhältnisses aus wichtigem Grund.

