Pflegegeld - Diagnosebezogenen Einstufung. Das für eine diagnosebezogene Einstufung nach § 4a Abs 1 bis 3 BPGG erforderliche Tatbestandsmerkmal des überwiegenden Angewiesenseins auf den selbständigen Gebrauch eines Rollstuhls zur eigenständigen Lebensführung ist nicht erfüllt, wenn der Betroffene innerhalb der Wohnung mit Gehhilfen oder unterstützt von einer Hilfsperson zu einer Fortbewegung in der Lage ist.
6 Rs 40/20d

