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Pflegegeld - Wechselwirkung zwischen täglicher Körperpflege und Baden/Wannenvollbad

Pflegegeld & SozialrechtAufsatzMartin GreifenederÖZPR 2021/28ÖZPR 2021, 49 - 50 Heft 2 v. 20.4.2021

Seit 1. 7. 2020 wird im Zuge der Pflegegeldeinstufung ein Zeitwert von zehn Stunden pro Monat für ein tägliches Duschen oder Wannenvollbad berücksichtigt. Dies hat Auswirkungen auf die Berücksichtigung von Teilverrichtungen der täglichen Körperpflege im Sinne des § 1 Abs 4 EinstV.

Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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