Bei Kindern und Jugendlichen, die an Diabetes leiden, stellt sich oft die Frage, in welchem Ausmaß diese chronische Erkrankung bei der Pflegegeldeinstufung zu berücksichtigen ist. Dies ist grundsätzlich einzelfallabhängig, wie im folgenden Beitrag sowohl rechtlich als auch aus medizinischer Sicht dargestellt wird. Die Schaffung einer diagnosebezogenen Mindesteinstufung für diese Gruppe mit einem weitgehend gleichartigen Pflegebedarf wäre angezeigt.

