Der Oberste Gerichtshof (OGH) entschied in einem Urteil, dass ein kollektivvertraglicher Nachtfaktor bei der Entgeltfortzahlung im Krankenstand zu berücksichtigen ist. Welche Auswirkungen dieses Urteil hat und ob diese Rechtsprechung auch auf Zeitguthaben nach der Nachtschwerarbeitsgesetz-Novelle 1992 Anwendung findet, ist Gegenstand dieses Artikels.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

