Freiheitsbeschränkung durch Medikamente. Der Einsatz ungeeigneter Medikation - bei Lewi-Body-Demenz ist Risperdal kontraindiziert und Temesta im gegenständlichen Fall für die Gefahrenabwehr ungeeignet - führt unweigerlich zur Unrechtmäßigkeit der Freiheitsbeschränkung. Auch die medizinische Behandlung ist in diesem Falle nicht state of the art erfolgt und daher unrechtmäßig.
7 Ob 183/20t

