Gesundheitskrisen erfordern Maßnahmen. Die in der aktuellen Corona-Pandemie ergriffenen Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit von Bewohner*innen in Pflege- und Betreuungseinrichtungen sind in den überwiegenden Fällen nicht auf Basis des Epidmierechts erfolgt. Das HeimAufG stellt hier die gesetzliche Grundlage und den individuellen Prüfungsmaßstab dar. Dieser Artikel beschreibt die COVID-19-Pandemie aus Sicht der Bewohnervertretung als Rechtsschutzinstitution nach HeimAufG.

