Konsequenzen, wenn Patienten nach Unzulässigerklärung der Unterbringung weiter angehalten werden. Das Landesgericht (LG) Klagenfurt klärt, wer im Fall der rechtswidrigen Fortsetzung der Unterbringung nach Unzulässigerklärung zuständig ist.
1 R 44/20w

