Das am 1. 6. 2019 in Kraft getretene Sozialhilfe-Grundsatzgesetz (FN ) (SH-GG) verpflichtet die Bundesländer, bis spätestens 1. 1. 2020 entsprechende Ausführungsgesetze zu erlassen. In Oberösterreich ist das Oö Sozialhilfe-Ausführungsgesetz (FN ) (Oö SOHAG) fristgerecht in Kraft getreten. Dieser Beitrag untersucht, inwieweit die umgesetzten Bestimmungen dem SH-GG und verfassungsrechtlichen Vorgaben entsprechen. Weiters wird erörtert, welche vom Grundsatzgesetzgeber und vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) (FN ) eingeräumten Spielräume genutzt wurden und welche Veränderungen sich zum bisher bestehenden Mindestsicherungsgesetz (Oö BMSG) ergeben. Daraus könnten sich auch Hinweise für die Umsetzung in anderen Ländern ergeben.

