In sozialrechtlichen Verfahren sind verschiedene Fristen gesetzlich vorgesehen. Viele Menschen haben Sorge, wie sie diese Fristen in Zeiten von behördlich angeordneten Ausgangsbeschränkungen wahren können. Zudem ist auch der Betrieb bei den Sozialversicherungen und Gerichten massiv eingeschränkt; zur Vermeidung von Personenkontakten sind auch die gerichtlichen Amtstage davon betroffen. Die diesbezüglichen Sorgen sind unbegründet.

