Das BPGG kennt zwei Arten der Pflegegeldeinstufung, die funktionsbezogene und die diagnosebezogene. Beide Formen intendieren, das monatlich notwendige Ausmaß an Hilfe und Betreuung festzulegen, knüpfen bei der Bedarfserhebung jedoch an unterschiedliche Tatbestände an und pauschalieren dabei in einer Weise, die nicht ganz unbedenklich erscheint.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

