Das Gesundheits-und Krankenpflegegesetz (GuKG) bildet die berufsrechtliche Grundlage für ArbeitnehmerInnen des gehobenen Dienstes in der Gesundheits- und Krankenpflege, für PflegefachassistentInnen sowie PflegeassistentInnen. Neben Berufsbildern und Kompetenzbereichen regelt das GuKG ua auch Fortbildungsverpflichtungen, Weiterbildungs- sowie Spezialisierungsberechtigungen. Dabei wurde vom Gesetzgeber eine außergewöhnliche Konstruktion gewählt, die nachstehend unter Miteinbeziehung der in der Arbeitsrechtsberatung auftretenden Rechtsprobleme dargelegt wird. Darüber hinaus werden in dem Beitrag auch äquivalente Fragestellungen der oberösterreichischen Sozialberufe im Sinne des Oö Sozialberufegesetz behandelt, welches insbesondere auf die Berufsgruppen der Fach- oder DiplomsozialbetreuerInnen mit Schwerpunkt Alten- oder Behindertenarbeit zur Anwendung gelangt.

