Nein! Nach den Grundwertungen des Außerstreitgesetzes steht ein Rechtsmittel - abgesehen von einer gesetzlichen Sonderregelung - nur demjenigen zu, der durch die Entscheidung in seinem eigenen rechtlich geschützten Interesse beeinträchtigt ist.
Nein! Nach den Grundwertungen des Außerstreitgesetzes steht ein Rechtsmittel - abgesehen von einer gesetzlichen Sonderregelung - nur demjenigen zu, der durch die Entscheidung in seinem eigenen rechtlich geschützten Interesse beeinträchtigt ist.
