Erinnern an die Medikamenteneinnahme, HeimAufG-Anwendung, Begriff "Freiheitsbeschränkung" und andere wichtige Themen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte sich in seiner Entscheidung vom 12. 6. 2019, 7 Ob 80/19v, mit mehreren interessanten Rechtsfragen zum HeimAufG zu befassen, so etwa Anwendung des HeimAufG auf Schulen für Sonderpädagogik, Delegierung ärztlicher Tätigkeiten, Erinnern an die Medikamenteneinnahme durch das Einrichtungspersonal bis hin zum "Dauerbrenner" Begriff Freiheitsbeschränkung. Da es sich durchwegs um praxisrelevante Themen handelt, deren ausführliche Darstellung jedoch den Rahmen einer Entscheidungsbesprechung in der ÖZPR sprengen würde, verzichten wir darauf, den Sachverhalt ausführlich zu schildern, die Anträge und Rechtsmittel der Parteien und die Entscheidungen der Vorinstanzen wiederzugeben und die vom OGH zitierte Literatur anzuführen. Vielmehr fassen wir die wesentlichen Punkte der Entscheidung des Höchstgerichts - sozusagen die "Kernaussagen" - in eigenen Abschnitten kurz zusammen.

