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Bis 30. 6. 2019 müssen alle Angehörigen der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe und der gehobenen medizinisch-technischen Dienste im Gesundheitsberuferegister registriert sein, am 1. 7. 2019 ist es zu spät!

GuKG, Arbeitsrecht & AnstaltenrechtIntroAufsatzMeinhild Hausreither, Klaus Mayr, Christian GepartÖZPR 2019/41ÖZPR 2019, 67 Heft 3 v. 13.6.2019

Berufsangehörige, die am 1. 7. 2018 bereits zur Ausübung eines von der Registrierung betroffenen Berufs berechtigt waren, haben noch bis 30. 6. 2019 Zeit, sich bei der für sie zuständigen Registrierungsbehörde zu registrieren.

Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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