Pflegebedarf und Kindesunterhalt. OGH: Werden für das behinderte Kind - neben der Betreuung durch die Mutter - externe Pflegekräfte herangezogen, ist ein billiger Ausgleich der dafür aufgewendeten Kosten zwischen dem geldunterhaltspflichtigen Vater und der das Kind im Übrigen betreuenden Mutter vorzunehmen.
6 Ob 175/18f

