Mit 1. 7. 2018 trat das 2. Erwachsenenschutz-Gesetz (ErwSchG) in Kraft und löste nach langer und intensiver Vorbereitung das Sachwalterrecht ab. Anstoß für den Reformprozess gab die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die in Art 12 gleiches Recht für alle Menschen vor dem Gesetz absichert.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

