Nachdem seit 2012 erstmals auch Pflegefachkräfte in der Pflegegeldeinstufung eingesetzt werden dürfen und der tatsächliche Einsatzbereich 2015 erweitert wurde, erfolgte nunmehr eine erneute Ausdehnung des Einsatzbereichs auf Erhöhungsanträge bereits ab der Stufe 1. Die tatsächliche Bereitschaft zur Umsetzung durch die Entscheidungsträger bleibt das große Fragezeichen.

