Im zweiten Teil der vierteiligen Beitragsreihe (FN ) werden nun das besondere Belastungsmoment, die rechtlichen Grundlagen und die zugrunde liegenden Definitionen der Bestimmung des § 1 Abs 1 Z 1 Schwerarbeitsverordnung detailliert beleuchtet. Neben der Interpretation des Wortlauts der Verordnungsbestimmung muss auch ein Bezug zum Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz, dem Nachtschwerarbeitsgesetz und dem Arbeitszeitgesetz hergestellt werden. Im Rahmen der Vollziehung aufgetretene Sonderprobleme waren letztendlich durch den Obersten Gerichtshof (OGH) zu lösen. In drei der vier relevantesten Entscheidungen waren es im Pflegebereich verwirklichte Sachverhalte und die daraus resultierenden Rechtsfragen, die an das Höchstgericht herangetragen wurden.

