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Welche täglichen Ruhezeiten sind bei einer Rufbereitschaft zu beachten?

GuKG, Arbeitsrecht & AnstaltenrechtFragen aus der PraxisAufsatzKlaus MayrÖZPR 2019/5ÖZPR 2019, 8 Heft 1 v. 12.2.2019

Rufbereitschaft liegt vor, wenn der Arbeitnehmer an einem von ihm selbst gewählten Ort bereit zu sein hat, um vom Arbeitgeber umgehend zum Arbeitsantritt aufgefordert zu werden. In der Regel wird der Arbeitnehmer dazu sein Handy eingeschaltet lassen müssen.

Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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