Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) erlässt seit ca zehn Jahren zahlreiche Urteile, die verschiedene Fragen des Urlaubsrechts betreffen. Wie verändert sich der Urlaubsanspruch, wenn sich das Beschäftigungsausmaß ändert? Muss man einen Urlaubstag verbrauchen, wenn man während des Urlaubs erkrankt? Hängt der Anspruch auf eine Urlaubsersatzleistung von der Art der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ab? All diese Fragen hat der EuGH anders als der Oberste Gerichtshof (OGH) in Österreich entschieden. Dennoch ist der österreichische Gesetzgeber immer noch untätig. Doch mit dem Urteil des EuGH v 6. 11. 2018, C-684/16, ist ein Umdenken gefordert!

