Bedarfsorientierte Mindestsicherung. VwGH: Der aus dem Verkauf des Kfz erzielte Erlös von Euro 1.000,- ist nicht als Einkommen im Sinne des § 6 Sbg MSG zu qualifizieren, sondern als Vermögen, das zu verwerten ist, wobei allerdings ein Freibetrag anzusetzen ist.
Ra 2017/10/0135

