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Keine Überweisung der Erwachsenenschutzsache an Erstgericht, wenn Entscheidungsgrundlagen nicht unvollständig sind

HeimAufG, UbG & ErwachsenenschutzrechtRechtsprechungJudikaturMichaela SchweighoferÖZPR 2019/15ÖZPR 2019, 23 - 24 Heft 1 v. 12.2.2019

Keine Überweisung der Erwachsenenschutzsache an Erstgericht, wenn Entscheidungsgrundlagen nicht unvollständig sind. Im Beendigungsverfahren obliegt es (ausschließlich) dem Gericht zu entscheiden, ob es weitere Erhebungsmaßnahmen für erforderlich hält.

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