Pflegegeld - Handhabung und Reinigung von Beatmungsgeräten bzw von Hörgeräten sind als Pflegebedarf auch bei Erwachsenen zu berücksichtigen. In der Kinder-Einstufungsverordnung werden mit der Hilfestellung für die Handhabung von Beatmungsgeräten (§ 6) und von Hörgeräten (§ 5) erstmals zwei neue Betreuungsleistungen ausdrücklich erwähnt. Dies wirft die Frage auf, inwieweit diese Betreuungsleistungen auch bei Personen ab dem vollendeten 15. Lebensjahr, die nicht unter die Kinder-Einstufungsverordnung fallen, berücksichtigt werden können. Das Oberlandesgericht (OLG) Linz hat dies bejaht.

