Bestehende Sachwalterschaften wurden mit dem Erwachsenenschutzgesetz per 1. 7. 2018 in das neue Recht übergeleitet. Diese Änderungen stellen gleichzeitig Herausforderungen, aber auch Chancen dar. Für die vertretenen Personen bedeutet die neue Gesetzeslage mehr Möglichkeiten und mehr Rechte, die auch in der Praxis umzusetzen sind.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

