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Änderungen durch Einführung des Gesundheitsberuferegisters für freiberufliche Tätigkeiten (FN 1)

GuKG, Arbeitsrecht & AnstaltenrechtAufsatzManuela StadlerÖZPR 2018/100ÖZPR 2018, 166 - 168 Heft 6 v. 6.12.2018

Seit 1. 7. 2018 gibt es das Gesundheitsberuferegister für Berufsangehörige nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG) sowie nach dem Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste (MTD-Gesetz). Die Einführung des Gesundheitsberuferegisters hat auch Auswirkungen auf die freiberufliche Ausübung der Tätigkeit von Angehörigen der Berufsgruppen nach dem MTD-Gesetz sowie für die Diplomierten Gesundheits- und KrankenpflegerInnen (DGKP).

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