Vor zehn Jahren wurde mit dem Gesundheitsberufe-Rechtsänderungsgesetz (GesBRÄG 2007) und in der Folge mit der FH-Gesundheits- und Krankenpflege-Ausbildungsverordnung (FH-GuK-AV) die Möglichkeit für die Durchführung der Ausbildung im Gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege an Fachhochschulen geschaffen.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

