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Keine Freiheitsbeschränkung nach dem HeimAufG durch Unterlassen einer Mobilitätshilfe

HeimAufG, UbG & ErwachsenenschutzrechtRechtsprechungJudikaturHans Peter ZierlÖZPR 2018/112ÖZPR 2018, 185 - 186 Heft 6 v. 6.12.2018

Keine Freiheitsbeschränkung nach dem HeimAufG durch Unterlassen einer Mobilitätshilfe. In seiner Entscheidung 4. 7. 2018, 7 Ob 113/18w, war der Oberste Gerichtshof (OGH) mit einer Fragestellung konfrontiert, der in der täglichen Praxis der Seniorenheime und Einrichtungen der Behindertenhilfe eine große Bedeutung zukommt: Er hatte zu beurteilen, ob die Verwendung eines Bewegungssensors beim Pflegebett und das Unterlassen einer Mobilisationshilfe nach Auslösung des akustischen Signals eine Freiheitsbeschränkung gem § 3 Abs 1 HeimAufG darstellt oder nicht.

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