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Muss ich als Sachwalter einer psychisch beeinträchtigten Person nach dem 1. 7. 2018 bei Gericht meine Bestellung als Erwachsenenvertreter anregen?

HeimAufG, UbG & ErwachsenenschutzrechtFragen aus der PraxisAufsatzHans Peter ZierlÖZPR 2018/93ÖZPR 2018, 154 Heft 5 v. 10.10.2018

Nein! Das 2. Erwachsenenschutz-Gesetz (2. ErwSchG) sieht besondere Übergangsregelungen vor. Sachwalter, die vor dem 1. 7. 2018 bestellt wurden, werden nämlich nach dem 30. 6. 2018 automatisch zu gerichtlichen Erwachsenenvertretern (§ 1503 Abs 9 Z 10 ABGB in der Fassung des 2.

Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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