Nein! Das 2. Erwachsenenschutz-Gesetz (2. ErwSchG) sieht besondere Übergangsregelungen vor. Sachwalter, die vor dem 1. 7. 2018 bestellt wurden, werden nämlich nach dem 30. 6. 2018 automatisch zu gerichtlichen Erwachsenenvertretern (§ 1503 Abs 9 Z 10 ABGB in der Fassung des 2.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

