Der Oberste Gerichtshof (OGH) entschied in der hier zu analysierenden Entscheidung eine der derzeit spannendsten Fragen im Arbeitsrecht, nämlich ob Umkleidezeit von Arbeitnehmern in Krankenanstalten als Arbeitszeit gilt. Wenngleich die gegenständliche Entscheidung für spezielle Berufsgruppen, nämlich für Ärzte und Pflegepersonal, gefällt wurde, ist die Entscheidung auch für andere Berufsgruppen in anderen Branchen Präjudiz. Im ersten Teil des Artikels wird das OGH-Urteil wiedergegeben und aufbereitet; im zweiten Teil des Artikels erfolgt eine Kurzanalyse dazu.

