Der Beitrag beschäftigt sich eingangs mit der Thematik der Entsendung von ArbeitnehmervertreterInnen in den Aufsichtsrat und der jüngst in Kraft getretenen Regelung zur Geschlechterquote bei der künftigen Besetzung der Aufsichtsorgane. Im Anschluss behandelt der Beitrag ausgewählte, spezielle Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Entsendung von ArbeitnehmervertreterInnen in den Aufsichtsrat von öffentlichen Krankenanstalten und Alten- und Pflegeheimen. Zuletzt wird ein besonderes Augenmerk auf den sogenannten Tendenzschutz gelegt.

