Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu (Ruf)Bereitschaftsdiensten. Der EuGH hat am 21. 2. 2018 in der Rechtssache C-518/15, Ville de Nivelles gegen Rudy Matzak, entschieden, dass Bereitschaftsdienste, bei denen Arbeitnehmer innerhalb kurzer Zeit für einen Einsatz zur Verfügung stehen müssen, als Arbeitszeit iSd Art 2 Arbeitszeit-Richtlinie 2003/88 zählen.
C-518/15Ville de Nivelles/Rudy Matzak

