Die Eintragung der Berufsangehörigen ins Register startet mit 1. 7. 2018 und ist ab diesem Zeitpunkt für die Angehörigen der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe und der gehobenen medizinisch-technischen Dienste verpflichtend.
Die Eintragung der Berufsangehörigen ins Register startet mit 1. 7. 2018 und ist ab diesem Zeitpunkt für die Angehörigen der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe und der gehobenen medizinisch-technischen Dienste verpflichtend.
