Verabreichung von Medikamenten; Blutzuckermessung; Überschreiten von Richtwerten. Der Richtwert für die Verabreichung von Medikamenten von (nur) sechs Minuten pro Tag ist eine bloße Orientierungshilfe. Der Zeitwert kann - insbesondere aufgrund der Anzahl an Medikamenten oder sonstiger Erschwernisse bei der Verabreichung - überschritten werden. Hiefür ist der konkrete Zeitaufwand zu erheben und im Urteil ausdrücklich festzustellen.

